Garantierichtlinie

Neue Garantiebestimmungen gültig ab 15. Januar 2025 EST.

Fab Heavy Parts freut sich, eine 12-monatige Garantie auf alle neuen Ersatz-/Aftermarket-Teile ab dem ursprünglichen Kaufdatum anbieten zu können.

Hier sind die Einzelheiten zu unserer Garantie:

- Der Versicherungsschutz umfasst Verarbeitungs- und Komponentenfehler.
- Normaler Verschleiß und Arbeitskosten für Installation, Demontage oder Inspektion sind nicht im Lieferumfang enthalten.
- Die Garantie gilt nicht nicht abdecken Mietersatz, Ausfallzeiten oder Schäden durch fehlerhafte Teile oder mangelhafte Verarbeitung.

Sollten während der Garantiezeit Probleme mit neuen Ersatzteilen auftreten, führen wir eine gründliche Überprüfung durch den Originalhersteller durch, um sicherzustellen, dass alles den Standards entspricht. Dies kann jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie, dass generalüberholte Teile innerhalb von 90 Tagen nach dem Kauf registriert werden müssen, um unter die Garantie zu fallen.

Für neue Werkzeuge bieten wir eine 90-tägige Garantie auf Herstellungsfehler.

Genießen Sie die Ruhe mit Fab Heavy Parts!

Sämtliche Garantieansprüche müssen innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden.
Nach Ablauf der Garantie geltend gemachte Ansprüche werden nicht berücksichtigt.
Das defekte Teil muss zurückgesandt werden an Fab Heavy Parts zum Austausch.
Die Garantielaufzeit richtet sich nach dem ursprünglichen Kaufdatum.

Unsere Garantie deckt die folgenden Punkte nicht ab:

  • Zeitverlust des Käufers, Unannehmlichkeiten, Nutzungsausfall des Fahrzeugs, Fracht-/Abschleppkosten, Installationskosten, Geschäftsverlust, Mietwagen oder andere Folgeschäden.
  • Ansprüche, die sich aus Unfällen, Missbrauch, Vernachlässigung, Veränderungen, unsachgemäßer Wartung oder unsachgemäßer Installation ergeben.
  • Ansprüche, die aus dem Versagen anderer vorhandener Komponenten resultieren.
  • Ansprüche, die sich aus einer Überhitzung aufgrund eines Kühlsystemfehlers ergeben.
  • Teile, die für andere Zwecke als die ursprüngliche Anwendung verwendet werden.
  • Alle Garantien gelten ausschließlich für den Erstkäufer. Garantien sind nicht übertragbar.
  • Für Originalteile übernehmen wir keine Gewährleistung.

Vorherige Garantieinformationen

Für Kleinteile/Elektroteile/mechanisches Zubehör/Filter gilt eine 3-monatige Teileersatzgarantie, sofern in der Beschreibung nichts anderes angegeben ist.

Für Turbolader gilt eine 3-12-monatige Teileersatzgarantie, sofern in der Beschreibung nichts anderes angegeben ist.

Für Zylinderköpfe, Motorüberholungssätze, Dichtungssätze, Einspritzleitungen, Einspritzdüsen, Ölpumpen, Kraftstoffpumpen, Sofern in der Beschreibung nichts anderes angegeben ist, gilt eine 3-monatige Garantie auf den Teileaustausch.

Für Fahrwerksteile gilt eine 6-12-monatige Teileersatzgarantie, sofern in der Beschreibung nichts anderes angegeben ist

Für Dichtungen und Dichtungsringe gilt eine 3-monatige Teileersatzgarantie, sofern in der Beschreibung nichts anderes angegeben ist.

Für Hydraulikölkühler und Radiatoren gilt eine 6-monatige Teileersatzgarantie, sofern in der Beschreibung nichts anderes angegeben ist.

Für Wasserpumpen gilt eine 3-monatige Teileersatzgarantie, sofern in der Beschreibung nichts anderes vermerkt ist.

Für hydraulische Hauptpumpen, Zahnrad-/Pilotpumpen gilt eine 6-monatige Teileersatzgarantie, sofern in der Beschreibung nichts anderes angegeben ist.


Sämtliche Garantieansprüche müssen innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden.
Nach Ablauf der Garantie geltend gemachte Ansprüche werden nicht berücksichtigt.
Das defekte Teil muss zurückgesandt werden an Fab Heavy Parts zum Austausch.
Die Garantielaufzeit richtet sich nach dem ursprünglichen Kaufdatum.

Unsere Garantie deckt die folgenden Punkte nicht ab:

  • Zeitverlust des Käufers, Unannehmlichkeiten, Nutzungsausfall des Fahrzeugs, Fracht-/Abschleppkosten, Installationskosten, Geschäftsverlust, Mietwagen oder andere Folgeschäden.
  • Ansprüche, die sich aus Unfällen, Missbrauch, Vernachlässigung, Veränderungen, unsachgemäßer Wartung oder unsachgemäßer Installation ergeben.
  • Ansprüche, die aus dem Versagen anderer vorhandener Komponenten resultieren.
  • Ansprüche, die sich aus einer Überhitzung aufgrund eines Kühlsystemfehlers ergeben.
  • Teile, die für andere Zwecke als die ursprüngliche Anwendung verwendet werden.
  • Alle Garantien gelten ausschließlich für den Erstkäufer. Garantien sind nicht übertragbar.
  • Für NPR-Ringe, TBK-Schläuche und HANDOK-Hydraulikteile oder andere Originalteile übernehmen wir keine Garantie.